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Förderungen des Bundesverbandes Schädel-Hirnpatienten in Not e.V.
Nach dem Gemeinsamen Rundschreiben der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene zur Förderung der Selbsthilfeorganisationen gemäß §20h SGB V vom Oktober 2016, sind alle Förderungsempfänger dazu verpflichtet eine Transparenz über die erhaltenen Mittel darzustellen.
WER
GKV-Gemeinschaftsförderung
Selbsthilfe auf Bundesebene *
Wofür
Pauschalförderung
Betrag
62.000,00 €
Summe der Förderung auf Bundesebene
62.000,00 €
* Bestehend aus: dem Verband der Ersatzkassen e.V., dem AOK-Bundesverband GbR, dem BKK Dachverband e.V., der IKK e.V., der KNAPPSCHAFT und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.
Danksagung
Wir bedanken uns herzlich für die Unterstützung unserer betroffenen Mitglieder nach Schädel-Hirnverletzung und ihren Familienangehörigen!
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