I

Förderungen des Bundesverbandes Schädel-Hirnpatienten in Not e.V.

Nach dem Gemeinsamen Rundschreiben der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene zur Förderung der Selbsthilfeorganisationen gemäß §20h SGB V vom Oktober 2016, sind alle Förderungsempfänger dazu verpflichtet eine Transparenz über die erhaltenen Mittel darzustellen.

Im Rechnungsjahr 2025 haben wir folgende Förderungen nach § 20h SGB V erhalten:


WER

GKV-Gemeinschaftsförderung
Selbsthilfe auf Bundesebene
*



Summe der Förderung auf Bundesebene


WOFÜR

                                        Pauschalförderung










BETRAG

62.000,00 €




62.000,00 €



*
Bestehend aus: dem Verband der Ersatzkassen e.V., dem AOK-Bundesverband GbR, dem BKK Dachverband e.V., der IKK e.V., der KNAPPSCHAFT und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.

Danksagung
Wir bedanken uns herzlich für die Unterstützung unserer betroffenen Mitglieder nach Schädel-Hirnverletzung und ihren Familienangehörigen!

 
 
 
E-Mail
Anruf
Karte