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Weitere Versorgung nach der Reha

Langfristige Versorgung zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung (Phase F):
Bei weniger günstigem Verlauf bleiben Behinderungen bestehen, die eine dauerhafte Pflege, Betreuung und Therapie nach ärztlicher Verordnung (Logopädie für Schlucken und Sprechen, Ergotherapie für die Bewegungsabläufe der Hände, Physiotherapie/ Krankengymnastik für die Erhaltung und Verbesserung der Beweglichkeit, z.B. auch die Mobilisation aus dem Bett) erfordern. Die Angehörigen müssen jetzt die wichtigste Entscheidung treffen:

  • Wollen und können wir unseren Patienten zu Hause versorgen?

oder

  • In welche stationäre Pflegeeinrichtung soll unser Patient verlegt werden?

oder

  • Kann unser Patient in einer Pflegewohngemeinschaft mit ambulanter Pflegeversorgung leben?

a) Wollen und können wir unseren Patienten zu Hause versorgen?

Es ist ganz sicher so, dass die Versorgung zu Hause für den Patienten in den meisten Fällen deutliche Vorteile bringen kann. Trotzdem darf diese Möglichkeit nur nach sorgfältiger Beratung in Betracht gezogen werden, weil die Verantwortung für den Patienten damit weitgehend von den Angehörigen übernommen wird.

  • Wollen und können Sie ihre Lebensplanung auch langfristig auf die Versorgung des Patienten ausrichten?
  • Können Sie die Koordination der Pflege und Therapie übernehmen?
  • Sind mindestens zwei Angehörige immer „verfügbar“? Dies ist u.a. deshalb wichtig, damit auch im Krankheitsfall mindestens ein Angehöriger da sein      kann.
  • Welche finanziellen Mittel stehen zur Verfügung?
  • Ist mein Haus/ meine Wohnung geeignet? (Größe der Wohnung, Stufen, Türbreiten, Sanitäreinrichtungen, …)
  • Welche baulichen Maßnahmen sind erforderlich? (Siehe hierzu auch im Internet unter dem Begriff „Barrierefreiheit“)
  • Wer übernimmt die Kosten? (Kostenlose Beratung durch Pflegekasse, Beratung/ Wohnraumanpassung)

Mit dem Argument, dass die baulichen Voraussetzungen für die Versorgung zu Hause noch nicht gegeben sind, lässt sich die Dauer der Frührehabilitation ggf. verlängern, weil eine zwischenzeitliche Verlegung in ein Pflegeheim dem Patienten schaden würde!  

Übernehmen Sie als Pflegeperson die Versorgung zu Hause, so sind Sie bei der Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) unfallversichert. Sie haben ab 10 Std. Pflege pro Woche einen Anspruch auf Rentenversicherung durch die Pflegekasse. Des Weiteren haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. Wiedereingliederung ins Berufsleben, wenn die Pflege endet und Sie nicht unmittelbar eine neue Arbeitsstelle haben.

Oder:

b) In welche Pflegeeinrichtung soll unser Patient verlegt werden?

In vielen Fällen ist die Entscheidung für eine Pflegeeinrichtung dann richtig, wenn die Angehörigen eine Versorgung zu Hause nicht leisten können. Die Auswahl einer geeigneten Pflegeeinrichtung erfordert aber ebenfalls eine sorgfältige Beratung. Natürlich sind speziell qualifizierte Einrichtungen teurer als allgemeine Pflegeheime. (Siehe hierzu auch im Internet unter www.pflegelotse.de)

Entscheidend ist, dass in einer qualifizierten Pflegeeinrichtung auch langfristig genauso Fortschritte und positive Entwicklungen des Patienten möglich sind, wie in der kurzen Phase der Frührehabilitation. Zu empfehlen sind die Pflegeeinrichtungen, die speziell ausgerichtet sind für Patienten im Wachkoma (Phase F). Bei anderen Pflegeeinrichtungen sollten Sie unbedingt nach der Qualifikation und dem speziellen Pflege/und Therapiekonzept für Patienten im Wachkoma fragen. Die Erfahrung zeigt, dass hier große Sorgfalt angezeigt ist. Weitere Kriterien sind z.B. die Wohnortnähe, wie viele Pflegefachkräfte tagsüber und während der Nacht für die Versorgung der Bewohner zuständig sind, wie die Altersstruktur der Bewohner ist und ob es ein Konzept zur Angehörigenintegration gibt,  ….

Zu den Punkten, die vorher erfragt werden müssen gehören auch:

  • Sind Besuche jederzeit möglich und kann ich auch dort übernachten?
  • Ist die hausärztliche und fachärztliche Versorgung gewährleistet?
  • Wie erfolgt die Verordnung von Hilfsmitteln? (z. B. eigener Rollstuhl)
  • Wie erfolgt die Verordnung und Durchführung der Therapien?
  • Gibt es eine Angehörigengruppe?
  • Kommt ein Zahnarzt und Augenarzt zur Kontrolle und Behandlung?


c) Finanzielle Grundlagen für die Übernahme der anfallenden Kosten

  • Pflegekasse
  • Krankenkasse
  • Rentenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Berufsgenossenschaft (bei Arbeits- oder Wegeunfällen)
  • Sozialhilfeträger (bei Bedarf)
  • Berufsunfähigkeitsrente und Invaliditätsversicherung (private Vorsorge)
  • Haftpflichtversicherung bei Unfällen die durch Dritte verschuldet wurden
 
 
 
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